Waldbesitzerverband Thürignen e.V.
Waldbesitzerverband Thüringen

Empfehlungen für das Verfahren zum Ersatz von Wild- und Jagdschaden im Freistaat Thüringen

Das Verfahren zum Ersatz von Wild- und Jagdschaden nach den §§ 45–48a des Thüringer Jagdgesetzes ist ein Vorverfahren, das zu jedem Zeitpunkt die gütliche Einigung der Beteiligten vorsieht.

An der Erstellung von einheitlichen Verfahrensunterlagen haben Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes, des Verbandes für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber, des Landesjagdverbandes, des Waldbesitzerverbandes und des Bauernverbandes sowie der obersten Jagdbehörde Thüringens mitgewirkt. Die gemeinsam erstellten Unterlagen werden hiermit zur Anwendung empfohlen.

Alle vorgenannten Verbände wie auch das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz werden in den jeweiligen Internetauftritten diese Unterlagen veröffentlichen oder entsprechend hierauf hinweisen. Rechtliche oder inhaltlich erforderliche Überarbeitungen der Dokumente werden von der obersten Jagdbehörde wiederum allen Mitwirkenden zur Verfügung gestellt.

Die Unterlagen gliedern sich wie folgt: